Hinterlegung, Rechtsschutzversicherung, Notar, Schutzsiegel
Wie funktioniert PriorMart?
PriorMart nimmt Werke und andere Informationen, z.B. solche, die ein Geschäftsgeheimnis sein können, und Dokumente, z.B. patentrechtliche Vorbenutzungsnachweise (Werke, Informationen und Dokumente zusammen „Werke") in Form digitaler Dateien entgegen. Dafür stellt PriorMart in einem passwortgeschützten Kunden-Portal eine Uploadfunktion zur Verfügung.
Über eine verschlüsselte Verbindung wird die Datei auf einen PriorMart-Server hochgeladen. PriorMart prüft die technische Integrität der Datei(en) und speichert sie für mehrere Jahre redundant in einem geschützten Archivierungssystem.
Nach einem System kaskadierender Einweg-Verschlüsselungs-Mechanismen wird die Datei einfach oder mehrfach codiert (es entstehen digitale Fingerabdrücke).
Anschließend wird ein Datenblatt mit den Daten der Urheberin/des Urheber des Werks oder der Inhaberin bzw./des Inhabers der Information oder des Dokuments und, soweit abweichend, der Person, die PriorMart die digitale Datei übergibt (des „registrierten Nutzers" oder „Hinterlegers"; Name, Anschrift, Geburtsdatum) und Informationen zur hochgeladenen Datei (Name, Größe, Uploadzeitpunkt, digitale Fingerabdrücke) erstellt.
Gibt die registrierte Nutzerin/der registrierte Nutzer an, dass mehrere Personen an dem Inhalt der digitalen Datei berechtigt sind („Mitberechtigte"), enthält das Datenblatt Informationen zu allen Mitberechtigten.
Dieses Datenblatt wird durch PriorMart bei einem in Deutschland zugelassenen Notar hinterlegt.
Was ist durch die inkludierte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt?
Für die ab 1.12.2021 hochgeladenen Werke schließen die Leistungen von PriorMart den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zugunsten der an einem Werk Berechtigten oder Mitberechtigten ein.
Versicherungsschutz wird gewährt für Ansprüche Dritter auf materiellen und immateriellen Schadensersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen und entgangenen Gewinn bis zu einem Betrag von EUR 50.000 (ohne Selbstbehalt) pro hinterlegte Datei wegen der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums und gewerblicher Schutzrechte aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung des hinterlegten Werks.
Der Versicherungsschutz steht pro Versicherungsjahr in einem definierten Umfang zur Verfügung.
PriorMart-Kundinnen & Kunden können zusätzlichen Versicherungsschutz zu Vorzugskonditionen erwerben.PriorMart empfiehlt hierfür die die Versicherungsmakler der Haase Maklergruppe um Herrn Ass.jur. Christian Haase.
Kann ich auch das Werk von einem Freund hinterlegen?
Falls Sie nicht als gesetzliche(r), amtliche(r), organschaftliche(r) oder rechtsgeschäftliche(r) Vertreterin/Vertreter einer anderen Person handeln, können Sie als registrierte(r) Nutzerin/Nutzer von PriorMart nur Werke hinterlegen, für die Sie selbst oder gemeinsam mit anderen Personen berechtigt sind.
Die Mitberechtigten, z.B. mehrere Urheberinnen/Urheber, Designerinnen/Designer, Entwicklerinnen/Entwickler, /Erfinderinnen/Erfinder,Texterinnen/Texter oder Komponistinnen/Komponisten, müssen bestimmen, wer im Team die Hinterlegung übernimmt.
Diese(r) Mitberechtigte(r) muss bei der Hinterlegung alle Mitberechtigten in den dafür vorgesehenen Feldern vermerken.
Kann ich ein hinterlegtes Werk ändern?
Nein. Wenn Sie die das Werk enthaltende digitale Datei hochgeladen haben, wird die Datei von PriorMart codiert und das Datenblatt erzeugt, welches PriorMart beim Notar hinterlegt.
Das auf diese Weise notariell hinterlegte Werk kann nicht mehr verändert werden. Während Dateien in Datenbanken oder bei privaten Datenspeichern verändert werden können, ist dies bei einer notariellen Urkunde ausgeschlossen.
So ist sichergestellt, dass das von Ihnen hinterlegte Werk in seiner Beschaffenheit zum Zeitpunkt der Hinterlegung untrennbar mit dem Hinterlegungsdatum verbunden ist.
Könnte das Werk später noch geändert werden, wäre das Hinterlegungsdatum nicht mehr aussagekräftig.
Wenn ein hinterlegtes Werk verändert wurde, und auch das veränderte Werk hinterlegt werden soll, muss es neu hinterlegt werden.
Bei häufigen Anpassungen oder vielen Datei Uploads, empfehlen wir das PriorMart-Flatrate-Angebot.
Kann ich eine(n) Anwältin/Anwalt beauftragen, das Werk für mich bei PriorMart zu hinterlegen?
Ja. Ein von Ihnen beauftragte(r) Anwältin/Anwalt kann, wenn sie/er registrierte(r) Nutzerin/Nutzer ist, ein Werk als Ihr(e) Vertreterin/Vertreter bei PriorMart hinterlegen und Sie und gegebenenfalls weitere Personen als Mitberechtigte in die dafür vorgesehenen Felder eintragen.
Er muss dabei angeben, dass er nicht für sich selbst, sondern ausschließlich als Vertreterin/Vertreter für Sie und gegebenenfalls weitere Mitberechtigte handelt. Interessant zu wissen: Auch Anwältinnen/Anwälte und Patentanwältinnen/Patentanwälte nutzen unsere Dienstleistung für ihre Mandantschaft.
Ich bin bereits in einen Plagiatsfall verwickelt bzw. habe ein urheberrechtliches Problem. Bietet PriorMart Rechtsberatung an?
PriorMart darf keine Rechtsberatung anbieten; kann aber bei Bedarf unverbindlich Anwältinnen/Anwälte, die mit Urheberrechts- und Plagiatsfällen vertraut sind, benennen.
Das Urheberrecht schützt mich doch ohnehin; wieso benötige ich dann noch PriorMart?
Wenn Sie Schöpferin/Schöpfer eines urheberrechtlich geschützten Werks sind, entsteht Ihr Urheberrecht unmittelbar mit der Werksschöpfung, ohne dass es einer Registrierung bedarf (teilweise abweichend im Ausland).
Gibt es Streit über die Urheberschaft, kann es auf den Zeitpunkt ankommen, zu dem das Werk geschaffen wurde.
Mit der Hinterlegung bei PriorMart verknüpfen Sie das Werk untrennbar mit Ihrer Person als Hinterleger und mit dem Zeitpunkt der Hinterlegung.
So können Sie bei Bedarf später nachweisen, dass Sie zu dem Zeitpunkt der Hinterlegung Inhaberin/Inhaber des Werks waren.
Die notarielle Hinterlegung des Datenblatts, welches Ihr Werk repräsentiert, sichert diesen Nachweis ab.
Kann ich ein "Einschreiben an mich selbst" als Urhebernachweis verwenden?
Auf einem Einschreiben ist durch Poststempel und Unterschrift bestätigt worden, zu welchem Zeitpunkt der Umschlag des Einschreibens übergeben wurde.
Über den Inhalt sagt es leider gar nichts aus.
Sie könnten ein leeres Einschreiben verschickt haben oder Sie könnten den Inhalt später ausgetauscht haben.
Aus diesem Grunde ist die Beweiskraft eines solchen Nachweises vor Gericht eher gering.
Kann ich durch die Aussage meiner Freundin/meines Freundes beweisen, dass ich die/der Urheberin/Urheber bin?
Zeugenaussagen sind besonders für länger zurückliegende Sachverhalte generell schlecht geeignet.
Die Erinnerung lässt nach, gesundheitliche Gründe können einer Aussage entgegenstehen, die/der Zeugin/Zeuge kann an einem entfernten Ort leben und auch Ihr persönliches Verhältnis zur/zum Zeugin/Zeugen kann sich gewandelt habe.
Zudem müsste die Freundin bzw. der /Freund bei der Erschaffung des Werkes anwesend gewesen sein, um einen solchen Sachverhalt überhaupt bezeugen zu können.
Und selbst dann könnte die/der Freundin/Freund nicht mit der im Falle eines gerichtlichen Streitesnotwendigen Sicherheit sagen, Zeugin bzw. Zeuge der Erschaffung eines Originals geworden zu sein.
Mit der Hinterlegung bei PriorMart verknüpfen Sie Ihr Werk untrennbar mit dem Zeitpunkt der Hinterlegung.
So können Sie bei Bedarf später nachweisen, dass Sie zu dem Hinterlegungszeitpunkt Inhaber oder Inhaberin des Werks waren.
Kann ich meine PC-Archive als Urhebernachweis verwenden?
Wählen Sie Start > Systemsteuerung > Datum und Uhrzeit.
Setzen Sie das Jahr um ein paar Jahre zurück. Erstellen Sie eine Textdatei und speichern Sie diese ab.
Schauen Sie sich jetzt das Erstellungsdatum der Datei an. Was sehen Sie?
Die Daten auf Ihrer Festplatte sind sehr wichtig, aber als Urhebernachweis taugen Sie überhaupt nicht. Sie können in Sekundenbruchteilen kopiert werden und das Erstellungsdatum kann sogar durch Laien manipuliert werden.
Wie lange gilt die urheberrechtliche Schutzdauer?
Gemäß § 64 UrhG erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tod der Urheberin/des Urhebers.
Wie lange gilt die urheberrechtliche Schutzdauer bei mehreren Urhebern?
§ 65 UrhG sagt dazu: Steht das Urheberrecht mehreren Miturhebern (§ 8 UrhG) zu, so erlischt es siebzig Jahre nach dem Tode des längstlebenden Miturhebers.
Bei PriorMart können Sie einfach und schnell auch Werke mit mehreren Miturhebern hinterlegen.
Ich bin selbst nicht die Urheberin/der Urheber möchte aber ein Werk eine(r)s Urheberin/Urhebers hinterlegen über das ich gemäß Lizenzvertrag verfügen kann. Wie gehe ich hier vor?
Sie benötigen in diesem Fall die Vollmacht der/des Urheberin/Urhebers bzw der Lizenzgeberin/des Lizenzgebers, welche Sie ermächtigt, das Werk als Vertreterin/Vertreter mit den Daten der/des Urheberin/Urhebers bei PriorMart zu hinterlegen.
Kann das Urheberrecht auch vor Ablauf der Schutzfrist übertragen werden?
Das Urheberrecht selbst ist außer im Erbfall nicht übertragbar.
Der Urheber kann aber anderen Personen das Recht einräumen, ein Werk zu nutzen. Näheres regeln die §§ 31 ff. UrhG.
Wie lange werden die Urkunden beim Notar aufbewahrt?
Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist der Notarinnen/Notare beträgt in Deutschland 100 Jahre.
Ich könnte doch auch bei einer/einem Rechtsanwältin/Rechtsanwalt hinterlegen. Wieso ist die Hinterlegung bei einer/einem Notarin/Notar ein Vorteil?
Die Notarinnen und Notare üben ein öffentliches Amt aus, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind „nur" Organe der Rechtspflege.
Die Entgegennahme von Gegenständen oder Urkunden zur Hinterlegung gehört nicht zu den Aufgaben der/des Rechtsanwältin/Rechtsanwalts.
Für die/den Notarin/Notar ist diese Tätigkeit dagegen gesetzlich vorgesehen, und das Verfahren ist gesetzlich geregelt.
Die/Der Notarin/Notar wird zudem - anders als die/der Rechtsanwältin/Rechtsanwalt - regelmäßig und anlasslos behördlich überprüft.
Aus diesen Umständen folgt der höhere Beweiswert der notariellen Urkunde gegenüber der einfachen Bestätigung über die Entgegennahme eines Hinterlegungsgegenstands, die ein(e) Rechtsanwältin/Rechtsanwalt möglicherweise auszustellen bereit wäre.
Ich habe mehrere fertige Werke. Muss ich meine Werke einzeln hinterlegen oder kann ich alle auf einmal hochladen?
Wenn an vielen verschiedenen Werken gearbeitet wird oder das Projekt aus vielen Einzeldateien besteht, können diese zu einem Dateiarchiv zusammengefasst und gebündelt hinterlegt werden.
Jede hochgeladene Datei zählt als eine Hinterlegung. Falls Sie später den von PriorMart geschaffenen Nachweis der Hinterlegung zu Beweiszwecken verwenden wollen, bezieht sich dieser Nachweis auf alle Werke, die Sie zuvor zu einem Dateiarchiv gebündelt haben.
Sie sollten deshalb sichergehen, dass keine Gründe dagegen sprechen, im Zuge eines Streits dem Gegner Einblick auch in die Existenz von Werken zu geben, die für den Streit keine Rolle spielen.
Es bietet sich also an, nur Werke und Dateien zusammenzufassen, die ggf. gemeinsam zum Nachweis offengelegt werden können, z.B. mehrere Songs eines Albums oder Einzeldateien eines Projektes.
Warum ist es sinnvoll, meine Arbeit über den gesamten Schöpfungsprozess hinweg zu schützen?
Wenn die Entstehung des Werkes in Arbeitsschritten dokumentiert werden kann, wird es Nachahmerinnen/Nachahmern wesentlich schwerer gemacht, die Urheberschaft zu beanspruchen oder zu beweisen, dass sie das Werk vorher fertiggestellt haben. Der dynamische Urhebernachweis kann im Streitfall eine höhere Aussagekraft entfalten als eine einmalige notarielle Hinterlegung. Das PriorMart Produkt Hinterlegungsflatrate unterstützt hier optimal.
Ich habe vor 2 Tagen eine Datei bei Ihnen hochgeladen und warte seitdem auf eine Bestätigung, dass die Hinterlegung funktioniert hat?
Wir hinterlegen, die von uns erzeugten Datenblätter, die das von Ihnen hinterlegte Werk repräsentieren, einmal pro Woche beim Notar; es kann also bis zu sieben Tage dauern, bis Sie eine Bestätigung hierüber erhalten.
Kann jemand mein Werk kopieren, bei PriorMart hinterlegen und behaupten, er sei selbst der Urheber?
Genügend kriminelle Energie vorausgesetzt, sicher.
Nichts anderes gilt aber auch, wenn diese Person die kopierte Idee oder das kopierte Werk persönlich bei einer/einem Notarin/Notar hinterlegt.
Wer sich als Urheberin/Urheber oder Schöpferin/Schöpfer anderer Leistungsergebnisse vor einem solchen Risiko schützen möchte, ist also gut beraten, sein Werk, u.U. auch einzelne Entwicklungsschritte, zeitnah, z.B. durch die Nutzung des PriorMart-Angebots, zu hinterlegen, um auf diese Weise die eigene Person mit dem Werk und dem Zeitpunkt der Hinterlegung untrennbar zu verknüpfen.
Falls Ihr Werk einen längeren Schaffensprozess durchläuft, und Sie nur einmal, nämlich bei Fertigstellung Ihres Werkes, hinterlegen, haben potenzielle Nachahmerinnen/Nachahmer bis zur Fertigstellung viel Zeit, den jeweiligen Entwicklungsstand zu kopieren und selbst (falsche) Nachweise zu schaffen.
Es empfiehlt sich also, auch die Ergebnisse einzelner Entwicklungsschritte jeweils zeitnah zu hinterlegen, um einem solchen Szenario vorzubeugen.
Ist die notarielle Hinterlegung international wirksam?
Die Urkunden deutscher Notarinnen/Notare werden international anerkannt.
Der rechtliche Schutz der von Ihnen hinterlegten Werke richtet sich in der Regel nach den Vorschriften des Landes, in dem Sie diesen Schutz beanspruchen.
Denken Sie bitte daran, dass die Hinterlegung Ihnen einen Identitäts- und Prioritätsnachweis verschafft, aber nicht z.B. die Anmeldung einer Erfindung zum Patent oder die Anmeldung einer Marke zur Eintragung ersetzt.
Falls Sie im Ausland in Rechtsstreitigkeiten verwickelt werden, gelten außerdem die Verfahrensvorschriften an dem jeweiligen Gerichtsstandort.
Näheres zu der Anerkennung notarieller Urkunden enthält z.B. das Haager Abkommen, und Näheres zum Thema Urheberrecht das revidierte Berner Übereinkommen (rBÜ).
Weitere Informationen über die Gültigkeit notarieller Urkunden im internationalen Rechtsverkehr finden Sie auf den Seiten der Bundesnotarkammer.
Ersetzt PriorMart das Patentamt?
Die Hinterlegung des Werks bei einer/einem Notarin/Notar oder die elektronische Hinterlegung bei PriorMart, verbunden mit der notariellen Hinterlegung eines das Werk repräsentierenden Dokuments, sorgt für eine untrennbare Verbindung zwischen der Person, die ein Werk hinterlegt oder von dem Hinterleger als berechtigt benannt wird, dem hinterlegten Werk und dem Zeitpunkt der Hinterlegung.
Die Hinterlegung der Informationen, die eine Erfindung ausmachen, oder der Entwürfe für die Gestaltung einer Marke oder eines Gegenstands kreiert damit einen Identitäts- und Prioritätsnachweis in Bezug auf die Entstehung des jeweiligen Hinterlegungsgegenstands.
Sie ersetzt aber nicht z.B. die Anmeldung der Erfindung zum Patent oder die Anmeldung der Marke oder des Designs zur Eintragung.
Lassen Sie sich dazu, auch zu der Territorialität solcher eingetragen Rechte, am besten von einer/einem spezialisierten Rechtsanwältin/Rechtsanwalt beraten. Informationen liefern auch die Seiten des Deutschen Patent- und Markenamts.
Kann ich bei PriorMart ein Zeichen als Marke schützen?
Der rechtliche Schutz von Marken entsteht nur durch Eintragung im Markenregister oder durch Verkehrsgeltung. Eine Hinterlegung bei PriorMart kann trotzdem unter mehreren Aspekten sinnvoll sein.
Zum einen können Sie im Vorfeld der Anmeldung z.B. die Wiedergabe einer Bildmarke oder einer Wort-/Bildmarke (also einen Gestaltungsentwurf) hinterlegen, wenn sie diese vor der Anmeldung der Marke vor Nachahmerinnen/Nachahmern schützen wollen.
Zum anderen müssen Sie, um Ihr Recht an einer eingetragenen Marke aufrecht zu erhalten, die Marke auch benutzen. Wer eine Marke löschen lassen möchte, setzt oft an diesem Punkt an.
Durch die Hinterlegung bei PriorMart können Sie im Bedarfsfall sicher dokumentieren, wann und wo Sie die Marke verwendet haben, auch falls dies in der Öffentlichkeit wenig oder nur flüchtig wahrgenommen wurde.
Ist die Hinterlegung bei PriorMart juristisch geprüft?
PriorMart hinterlegt das Datenblatt, das ein von Ihnen elektronisch hinterlegtes Werk repräsentiert, bei einem in Deutschland zugelassenen Notar.
Notarin/Notar kann nur sein, wer Volljuristin/Volljurist und als Notarin/Notar zugelassen ist; die/der Notarin/Notar übt ein öffentliches Amt aus.
Der von uns beauftragte Notar gehört der Notarkammer Berlin an und verfügt über mindestens 10 Jahre Berufserfahrung.
Er vollzieht die Hinterlegung nach den dafür geltenden gesetzlichen Vorschriften und unternimmt dabei die Prüfungshandlungen, die ihm diese Vorschriften gebieten.
Übrigens nutzen auch Anwältinnen/Anwälte und Patentanwältinnen/Patentanwälte unsere Dienstleistung für ihre Mandantschaft.
Bei welchem Notar hinterlegt PriorMart?
PriorMart hinterlegt Ihre Daten bei einem Notar aus der Stadt Berlin im gleichnamigen Bundesland.
Der Notar ist Volljurist und als Notar zugelassen; er gehört der Notarkammer Berlin an.
Unser Notar verfügt über mindestens 10 Jahre Berufserfahrung und ist mit notariellen Hinterlegungen sehr gut vertraut.
Wann hinterlegt PriorMart meine Werke/Ideen beim Notar?
Einmal pro Woche, üblicherweise am Mittwoch.
Wird die Datei zum Beispiel am Tag vor der Hinterlegung hochgeladen, wird sie schon am Hinterlegungstag hinterlegt.
Wird die Datei am Hinterlegungstag hochgeladen, kann sie erst bei der nächsten Hinterlegung eine Woche später berücksichtigt werden.
Die wöchentliche Hinterlegung ermöglicht die regelmäßige Sicherung des Arbeitsstandes im Wochenintervall.
Welche Vorteile hat die Hinterlegung bei PriorMart gegenüber der eigenen Hinterlegung bei einem Notar?
Neben dem Preisvorteil genießen PriorMart-Kunden ein hohes Maß an Komfort und Verfügbarkeit.
Um bei einer/einem Notarin/Notar auf konventionelle Art zu hinterlegen, müssen Sie
- Eine/Einen Notarin/Notar finden,
- das Werk in Kopie aufbereiten,
- den Hinterlegungstext mit dem Notariat abstimmen.
- Einen Termin vereinbaren und
- zum Termin persönlich erscheinen, die Prioritätserklärung unterzeichnen
- auf die Abschrift der Urkunde warten.
Dieses Verfahren ist recht aufwendig und einer der Gründe, warum geistiges Eigentum in Deutschland eher selten notariell hinterlegt wird, obwohl diese Methode des des Nachweises eines persönlichen und zeitlichen Bezugs zu einem Werk und der Identität des Werks zu dem Hinterlegungszeitpunkt schon seit Jahrzehnten von Rechtsexperten als zuverlässigste Beweismethode empfohlen wird.
Um bei PriorMart zu hinterlegen, melden Sie sich einfach an und laden das Werk als Datei hoch. Alles weitere übernimmt PriorMart.
Zudem ist die Hinterlegung bei PriorMart kostengünstig im Vergleich zur aktuellen notariellen Gebührentabelle.
Woher weiß ich, dass meine Werke auch wirklich bei dem Notar hinterlegt wurden?
Nach dem Login im PriorMart-Konto können Sie den tagesaktuellen Status der hochgeladenen Dateien inkl. Hinterlegungstermin einsehen.
Wann erhalte ich die schriftliche Abschrift der notariellen Hinterlegung?
Sofern dies im Hinterlegungsprozess bzw. nachträglich bestellt wurde, wird die beglaubigte Abschrift der notariellen Urkunde in der Regel zwischen zwei und vier Wochen nach der Hinterlegung an die Lieferanschrift verschickt.
Müssen meine Werke in deutscher Sprache vorliegen?
Hier gibt es keinerlei Beschränkungen; Sie können Werke jeglicher Form und/oder Sprache hinterlegen, sofern diese Werke in einer digitalen Datei wiedergegeben sind.
Kann ich die notarielle Urkunde auch in englischer Sprache erhalten?
Gerne wird die notarielle Urkunde auch gegen eine Gebühr in englischer Sprache ausgestellt.
Wo finde ich das Schutzsiegel für meine hinterlegten Werke/Ideen und wofür kann ich es nutzen?
Jede hinterlegte Datei erhält ein digitales Schutzsiegel. Das Siegel enthält eine Datenidentifikationsnummer.
Das Siegel darf auf der eigenen Website eingebunden oder direkt in der Werk/Idee Dokumentation eingefügt werden.
Zu finden ist das Siegel unter „Dateiverwaltung" im PriorMart Kundenbereich.
Wo finde ich das PriorMart Widget?
Das PriorMart Widget zur Einbindung auf der eigenen Webseite bieten wir Ihnen gerne an.
Mit dem Widget wird nach außen signalisiert, dass PriorMart als Schutzmaßnahme genutzt wird.
Bitte kontaktieren Sie uns hierfür über das PriorMart Kontaktformular.
Musikwerk
Vorab: Text und Musik sind grundsätzlich als zwei Werke, nämlich als Sprach- und als Musikwerk, zu qualifizieren, die zusammen eine Werkverbindung eingehen können. Damit stellt ein Song nur eine Verbindung von zwei unterschiedlichen Werken dar, aber kein neues eigenständiges Werk.
Wie sieht es aus, wenn die/der Urheberin/Urheber der Musik und des Textes identisch sind? Kann dann der Song als ein Musikwerk hochgeladen werden und Text und Musik sind somit geschützt?
Ist eine Person Urheberin/Urheber der Musik und des Textes, kann sie den Song als eine einheitliche Datei oder (gebündelt) als Dateiarchiv aus Musik- und Textdatei hochladen.
Zu empfehlen ist ein Hochladen als (gebündelte) Musik- und Textdateien insbesondere dann, wenn der Urheber die Werke auch einzeln verwerten möchte.
Wie sieht es bei unterschiedlichen Urhebern (Text/Musik) aus?
Sind Text und Töne eines Musikwerks die Werke unterschiedlicher Urheberinnen/Urheber, liegt eine Werkverbindung im Sinne des § 9 UrhG vor.
Hier bietet es sich an, die Werke einzeln hochzuladen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die einzelnen Werke nicht zweifelsfrei dem einer/einen oder anderen Urheberinnen/Urheber zugerechnet bzw. dass mehrere Urheberinnen/Urheber als Miturheberin/Miturheber des einen oder anderen Werkes verstanden werden.
Sofern beide Urheberinnen/Urheber auch zusammen Musik und Text geschaffen haben, also eine Miturheberschaft besteht, kann der Song als eine einheitliche Datei oder (gebündelt) als Dateiarchiv aus Musik- und Textdatei hochgeladen werden.
Zu empfehlen ist ein Hochladen als (gebündelte) Musik- und Textdateien insbesondere dann, wenn die Urheber die Werke auch einzeln verwerten möchten.
Wie kann die/der Urheberin/Urheber dann den musikalischen Part hinterlegen -- würde auch hier ein Song Upload ausreichen oder müssen die Noten hinterlegt werden?
Die/Der Urheberin/Urheber kann das Werk als Musikdatei hochladen.
Man kann aber auch die Noten hochladen.
Ähnlich wie bei einem Text, der im Zweifel als Schriftstück und nicht als „Hörbuch" hochgeladen wird, bietet es sich auch hier an, die Noten, nicht die Musikdatei, hochzuladen.
Das hat den Vorteil, dass etwaige Zweifel aufgrund von Ungenauigkeiten (bspw. wegen einer schlechten Tonaufnahme) vermieden werden können.
Technische Fragen, Kundenkonto, Verwaltung
Kann ich auch verschlüsselte Dateien hinterlegen?
Dateien können vor der Hinterlegung verschlüsselt werden.
Sollte allerdings der Schlüssel verloren gehen, wird die Hinterlegung wertlos, denn der Dateiinhalt kann dann im Ernstfall nicht mehr eingesehen und überprüft werden.
Weiterhin muss die Software zur Entschlüsselung während der Hinterlegungsdauer verfügbar sein.
Benötige ich einen bestimmten Browser oder ein bestimmtes Betriebssystem?
PriorMart funktioniert in der Regel mit allen Browsern und Betriebssystemen.
Es muss aber eine stabile Netzwerkverbindung während des Uploads vorhanden sein.
Sollten Schwierigkeiten bei der PriorMart-Nutzung auftauchen, bitte eine Email an unseren Kundenservice an service@priormart.com senden oder uns über das PriorMart Kontaktformular kontaktieren.
Welche Datei-Formate sind für die Hinterlegung geeignet?
Geeignet sind die folgenden Standardformate:
Text: txt
, rtf
, pdf
Grafik: jpg
, tif
, bmp
, gif
, png
Audio: mp3
Video: avi
, mov
Archive: rar
, zip
Wenn andere Formate verwendet werden sollen, bitte darauf achten, dass dieses Dateiformat auch zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. in 10 Jahren, geöffnet und wiedergegeben werden kann. Im Zweifel sollte die Datei vorab in ein Standardformat konvertiert werden.
Sind Dateiarchive gestattet?
Sammel-Hinterlegungen sind prinzipiell möglich.
Die einzelnen Dateien können in ein Dateiarchiv wie z.B. ein zip-Archiv gepackt und dieses hinterlegt werden.
Mein Werk ist eine sehr große Datei. Gibt es eine Größenbegrenzung für die Hinterlegung?
Jedes Produktpaket hat unterschiedliche Größenbegrenzungen.
Wenn die Datei die jeweils empfohlene Datenmenge überschreitet, z.B. 50 MB (Einzelhinterlegung) bzw. 500 MB (Flatrate), fallen zusätzliche Kosten an, die der PriorMart Preisliste entnommen werden können.
Bei Dateien über 1 GB, bitte uns vorab unter service@priormart.com oder über das PriorMart Kontaktformular kontaktieren.
Ich weiß gar nicht wie groß mein Foto bzw. mein Werk ist?
In den meisten Fällen können Sie sich die Dateigröße (bei Windows-Rechnern durch einen Rechtsklick auf die Datei) unter „Eigenschaften" anzeigen lassen.
Die Dateigröße hängt von verschiedenen Faktoren (z.B. Auflösung einer Bilddatei, Dateiformate etc.) ab.
Aufgrund dieser Tatsache ist es sehr schwierig, eine allgemeingültige Aussage zu treffen. Zur Veranschaulichung finden Sie anbei ein paar unverbindliche Beispiele:
Ein Bild mit einer Farbtiefe von 1 Bit hat z.B. 2 mögliche Farbwerte, 8 Bit haben 256 mögliche Werte usw.
Eine DIN-A4-Seite mit überwiegend Text bei einer 8-Bit-Zeichenkodierung würde durchschnittlich 3,5 KB entsprechen.
Woher weiß ich, dass der Datei Upload funktioniert hat?
Die erfolgreiche Hinterlegung der Dateien wird von PriorMart mit einer eMail an die hinterlegte eMail-Adresse des registrierten Kunden bestätigt.
Bitte auch im SPAM Ordner nachschauen.
Falls Sie ausnahmsweise keine E-Mail-Bestätigung erhalten haben, bitte bei service@priormart.com oder über das PriorMart Kontaktformular melden, damit wir den Fall schnell klären können.
Wie lange speichert PriorMart meine Datei?
PriorMart speichert die Datei gemäß ausgewähltem Tarif mehrere Jahre.
Der Zeitraum kann gerne gegen eine Gebühr entsprechend verlängern werden.
Wie funktioniert die Hinterlegung technisch und entspricht dies den Vorgaben einer notariellen Hinterlegung?
Für jede hochgeladene digitale Werkdatei erstellt PriorMart eine Reihe von Hashkeys (elektronische Fingerabdrücke).
Die verwendete Kombination von Hash-Verfahren erfüllt die Anforderungen des BSI und lässt keine Manipulation oder nachträgliche Modifikation zu.
Die Haskkeys werden gemeinsam mit anderen Meta-Angaben der Datei sowie Urheberangaben in Papierform notariell hinterlegt.
Die Verbindung zwischen Hashkeys und Datei ist kryptologisch abgesichert.
Die Feststellung der Identität einer Datei, d.h. der Verknüpfung der notariell hinterlegten Daten mit dem bei PriorMart hinterlegten Werk, erfolgt nach öffentlich bekannten und überprüfbaren Standardverfahren, ähnlich im Fall elektronischer Signaturen oder anderen anerkannten Anwendungen.
PriorMart speichert die von dem Hinterleger hochgeladene digitale Datei in einem redundanten Archivsystem und stellt sicher, dass die Datei unverändert vorliegt, da andernfalls die hinterlegten Hash-Keys nicht mehr reproduziert werden und die Datei Identität nicht mehr nachgewiesen werden könnte.
Welche Adresse muss ich angeben bei der Hinterlegung?
Bitte geben Sie Adresse in Deutschland an, die auf Ihrem Personalausweis angegeben ist.
Falls kein Personalausweis vorhanden ist, nutzen Sie bitte die Adresse auf Ihrer Meldebestätigung in Deutschland.
Sollten Sie nicht in Deutschland gemeldet sein, geben Sie bitte die Adresse an, die mit einem Legitimationsdokument verknüpft ist.
Diese Daten werden für die notarielle Hinterlegung verwendet.
Für die Liefer- und Rechnungsanschrift können Sie natürlich abweichende Daten verwenden.
Kann ich eine alternative Rechnungsadresse verwenden?
Bei der PriorMart Anmeldung „Abweichende Rechnungsadresse" auswählen und die alternative Rechnungsadresse eintragen und speichern.
Falls Sie schon registrierte/registrierter Nutzerin/Nutzer sind, können Sie auch ein Änderungsformular bei PriorMart anfordern.
Kann ich eine alternative Lieferadresse verwenden?
Bei der PriorMart Anmeldung „Abweichende Lieferadresse" auswählen und die alternative Lieferadresse eintragen und speichern.
Falls Sie schon registrierter Nutzer sind, können Sie auch ein Änderungsformular bei PriorMart anfordern.
Welche Zahlungsmöglichkeiten bietet PriorMart an?
Wir bieten die gängigen Zahlungsmethoden Rechnung, Lastschrift und Kreditkarte an.
Die Kreditkartenzahlung ist gemäß PCI DSS (Payment-Card-Industry-Data-Security-Standard) abgesichert.
Dieser Standard gewährleistet die Sicherheit von Kreditkartendaten.
Die Hinterlegungsflatrate ist ein Aboservice -- ich will aber keine langen Bindungszeiten. Warum sollte ich den kaufen?
Wir möchten, dass unsere Kundinnen und Kunden mit der PriorMart Dienstleistung zufrieden sind und sie jederzeit gerne nutzen.
Daher können Sie die Hinterlegungsflatrate jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Ablauf eines Monatszeitraumes, ausgehend vom Tag der erstmaligen Bestellung, kündigen.
Ich möchte meine Bestellung widerrufen. Wie geht das?
Wir möchten, dass unsere Kundinnen und /Kunden mit der PriorMart Dienstleistung zufrieden sind und sie jederzeit gerne nutzen.
Daher bieten wir eine sehr faire Widerrufsmöglichkeiten an, auch für Unternehmen.
Was kann ich tun, wenn ich mit einem Zahlungseinzug nicht einverstanden bin oder es andere Probleme im Bezahlvorgang gibt?
Hier bitten wir um eine Rückmeldung per E-Mail an service@priormart.com oder die Nutzung des PriorMart Kontaktformulars.
Lastschriftrückgaben oder Inkassovorgänge verursachen nur unnötige Kosten für beide Seiten.
Mit unserem Kundenservice kann der Sachverhalt schnell und unkompliziert geklärt werden.
Wir finden immer eine kulante Lösung für beide Seiten.
Ich habe einen Fehler entdeckt. Was kann ich tun?
Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an service@priormart.com oder kontaktieren Sie uns über das PriorMart Kontaktformular.
Bitte schildern Sie die Fehler und Umstände so ausführlich wie möglich.
Wir werden den Fall so schnell wie möglich klären und gemeinsam eine Lösung finden.
Die von PriorMart erbrachten Leistungen stellen keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz dar. Dies gilt auch für die auf der Website der PriorMart enthaltenen Beschreibungen dieser Leistungen und Aussagen über diese Leistungen. Eine Anwendung dieser Aussagen auf konkrete Fälle ist nicht beabsichtigt. Für jede rechtliche Prüfung eines Einzelfalls empfiehlt PriorMart, eine Rechtsanwaltskanzlei oder eine andere zur Rechtsberatung oder Erbringung von Rechtsdienstleistungen befugte Stelle aufzusuchen. Soweit das Angebot von PriorMart Versicherungsleistungen einschließt, fungiert PriorMart als Versicherungsnehmer. Soweit PriorMart auf die Möglichkeit des Erwerbs zusätzlichen Versicherungsschutzes verweist, wird PriorMart nicht als Versicherungsmakler tätig.