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Allgemeines
- Die PriorMart GmbH (nachfolgend “PriorMart”) führt im Auftrag ihrer Vertragspartner (nachfolgend “Kunden”) Hinterlegungen bei einem zugelassenen Notar durch (nachfolgend “Dienstleistung”. Mit Hilfe dieser Dienstleistung ist es für den Kunden möglich, seine Urheberrechte im Streitfall vereinfacht durchzusetzen. Die Dienstleistung erfolgt zu den von PriorMart auf der Internetseite veröffentlichten Preisen. PriorMart erbringt die Leistungen ausschließlich gegenüber Kunden, die als Unternehmer i.S.v. § 14 BGB handeln sowie gegenüber Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB. In Ergänzung zu zwingenden gesetzlichen Bestimmungen gelten bis zur vollständigen Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen, die der Kunde mit der Auftragserteilung an PriorMart anerkennt. Abweichende Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung, auch wenn PriorMart der Anwendung nicht ausdrücklich widersprochen hat. Andere Vereinbarungen, insbesondere Zusicherungen, Änderungen und Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn sich PriorMart damit ausdrücklich einverstanden erklärt hat. Die Geschäftsbedingungen werden auf der Internetseite veröffentlicht und können dort eingesehen werden.
- PriorMart ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. PriorMart wird den Kunden ausdrücklich auf die jeweiligen Änderungen hinweisen. Der Kunde hat die Möglichkeit, den AGB innerhalb einer Frist von sechs Wochen zu widersprechen. Hierauf weist PriorMart ausdrücklich mit jeder Änderung hin. Wenn der Kunde den geänderten AGB innerhalb der Frist widerspricht, gilt das Vertragsverhältnis zum Tag des Fristablaufs als gekündigt. Wenn der Kunde den Änderungen nicht widerspricht, treten die neuen Regeln und AGB ab dem Tag des Fristablaufes in Kraft. Über Änderungen dieser AGB oder sonstiger Angelegenheiten kann PriorMart den Kunden auch dadurch informieren, dass Hinweise oder Links im Angebot veröffentlicht werden.
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Dienstleistungen
- PriorMart nimmt Werke des Kunden in Form digitaler Dateien entgegen. Dafür stellt PriorMart den Kunden in einem passwortgeschützten Kunden-Portal eine Uploadfunktion zur Verfügung. Über eine verschlüsselte Verbindung lädt der Kunde seine Datei auf einen PriorMart-Server. PriorMart prüft die technische Integrität der Datei(en) und speichert sie für 10 Jahre redundant in einem geschützten Archivierungssystem. Nach einem System kaskadierender Einweg-Verschlüsselungs-Mechanismen wird die Datei einfach oder mehrfach codiert (es entstehen digitale Fingerabdrücke). Anschließend wird ein Datenblatt mit den Daten des Kunden (Name, Anschrift, Geburtsdatum) und Informationen zur hochgeladenen Datei (Name, Größe, Uploadzeitpunkt, digitale Fingerabdrücke) erstellt. Dieses Datenblatt wird durch PriorMart bei einem zugelassenen Notar hinterlegt.
- Beim Upload einer Datei kann der Kunde entscheiden, ob die Hinterlegung seiner Datei
a) in deutscher Sprache oder
b) in deutscher und englischer Sprache (= Englische Sprachversion) erfolgen soll. - PriorMart archiviert jede hochgeladene Datei des Kunden für 10 Jahre beginnend mit dem Jahresende der erstmaligen Übermittlung der Datei durch den Kunden an PriorMart (= Aufbewahrungszeit).
- Über den Vorgang der Hinterlegung wird eine notarielle Urkunde erstellt. Der Kunde kann eine Abschrift der notariellen Urkunde für genau sein Datenblatt erhalten. Die Urkunde kann der Kunde gleich beim Upload bestellen oder zu einem beliebigen anderen Zeitpunkt innerhalb der Aufbewahrungszeit (siehe Punkt 2.3.). Je nachdem, ob der Kunde beim Upload der Datei die deutsche oder die deutsch/englische Hinterlegung bestellt hat (siehe Punkt 2.2.), wird die Urkunde in deutsch oder deutsch/englisch ausgefertigt.
- Der Kunde erhält für jede hinterlegte Datei ein einzigartiges Siegel, welches er in seinen Veröffentlichungen und Unterlagen zur Dokumentation der Beweissicherung gemäß den vereinbarten Konditionen verwenden darf.
- Der Kunde kann PriorMart während der Aufbewahrungszeit beauftragen, ihm eine Kopie der hinterlegten Datei zur Verfügung zu stellen. PriorMart stellt diese Datei innerhalb von bis zu 10 Werktagen online im geschützten Kundenbereich zum Download bereit.
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Angebote/Zustandekommen von Vertragsverhältnissen, Verfügbarkeit
- Angebote von PriorMart in Prospekten, Anzeigen, Werbebannern usw. sind auch bezüglich der Preisangaben stets freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich PriorMart 14 Tage gebunden, gerechnet vom Datum der Angebotserstellung, insofern im Angebot keine abweichende Frist vermerkt wurde.
- Im Falle der Einzelhinterlegung wird der Auftrag vom Kunden über das von PriorMart zur Verfügung gestellte Kundenportal erstellt und von PriorMart mit Bestätigung des Datei Uploads per Email angenommen. Sollte der Kunde keine Bestätigung des Datei Uploads per Email seitens PriorMart erhalten, muss sich der Kunde unverzüglich schriftlich an PriorMart wenden. Wählt der Kunde hingegen die Hinterlegungsflatrate, wird der Vertrag mit Übersendung der ersten Monatsrechnung von PriorMart angenommen. Die erfolgreiche Hinterlegung der Dateien ist auch bei der Hinterlegungsflatrate mit der Email Bestätigung seitens PriorMart erfolgt. Sollte der Kunde keine Bestätigung des Datei Uploads per Email seitens PriorMart erhalten, muss sich der Kunde unverzüglich schriftlich an PriorMart wenden. Die Einräumung der Nutzungsmöglichkeit, z.B. zum Uploadbereich, stellt keine Auftragsannahme dar. Zur Annahme eines Auftrages ist PriorMart nicht verpflichtet.
- Die Übertragung eines Vertrages durch den Kunden auf einen Dritten ist nur mit Zustimmung von PriorMart möglich. Die Zustimmung bedarf der Textform.
- Die Verfügbarkeit jeder einzelnen Dienstleistung - und damit deren mögliche Nutzung durch den Kunden - beträgt innerhalb eines Kalenderjahres 95 % bei PriorMart. Eine darüberhinausgehende Verfügbarkeit zählt nicht zur Leistungsverpflichtung von PriorMart, kann jedoch von PriorMart erbracht werden. Entsprechend besteht kein Anspruch des Kunden auf eine höhere als die oben genannte Verfügbarkeit.
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Vertragslaufzeit
- Bei einer Einzelhinterlegung endet das Vertragsverhältnis mit Abschluss der Hinterlegung; die Aufbewahrungsfrist von PriorMart bleibt hiervon unberührt.
- Bei einer Hinterlegungsflatrate wird das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen.
- Die Kündigung der Hinterlegungsflatrate kann jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Ablauf eines Monatszeitraumes, ausgehend vom Tag der erstmaligen Bestellung, erfolgen.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt (siehe Ziffer 10).
- Die Kündigungen der Hinterlegungsflatrate erfolgt über das von PriorMart zur Verfügung gestellte Kundenportal. Die Kündigung von PriorMart bedarf der Textform.
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Preise und Rechnungsstellung
- Die geltende Preisliste wird unter www.priormart.com/tarife/ veröffentlicht und kann vom Kunden dort eingesehen und gespeichert werden. Für Änderungen der Preisliste gilt 1.2. entsprechend.
- PriorMart stellt dem Kunden die erbrachten Dienstleistungen zu den sich aus der Preisliste ergebenden Preisen in Rechnung. Die Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Fälligkeit auf der Rechnung vermerkt wurde.
- PriorMart zieht die Rechnungsbeträge von dem vom Kunden angegebenen Konto per SEPA-Lastschrift ein. Für Lastschriften, die aus vom Kunden zu vertretenden Gründen zurückgereicht werden, hat der Kunde PriorMart die hierfür anfallenden Kosten zu erstatten, mindestens jedoch das sich hierfür aus der Preisliste von PriorMart ergebende Entgelt.
- Sollte statt eines Lastschrifteinzugs eine Kreditkartenzahlung oder eine andere Zahlungsform vereinbart worden sein, gilt Ziffer 5.3. entsprechend.
- Zahlt der Kunde fällige Rechnungen per Überweisung, ist er zur Angabe der Rechnungs- und Kundennummer verpflichtet. PriorMart ist berechtigt, vom Kunden einen Beleg über eine erfolgte Überweisung anzufordern, wenn anders keine Zuordnung von Zahlungseingängen möglich ist.
- PriorMart hat das Recht, dem Kunden für mehrere Dienstleistungen eine Gesamtrechnung auszustellen. PriorMart ist berechtigt, fällige Rechnungen gesammelt von dem angegebenen Konto oder von der angegebenen Kreditkarte einzuziehen.
- Die auf der Preisliste angegebenen Preise beinhalten die z.Zt. gültigen Notariatsgebühren. Erhöhungen der Notariatsgebühren z.B. aufgrund von Änderungen an der Notargebührenordnung oder durch bei Vertragsschluss nicht bekannte Forderungen der zuständigen Notarkammer, berechtigen PriorMart zur Erhöhung der Preise während der Vertragslaufzeit.
- Ermächtigt der Kunde einen Dritten zum Rechnungsempfang, ist dieser auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit zum Empfang von Willenserklärungen bezüglich der Rechnungen mit Wirkung für und gegen den Kunden berechtigt.
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Pflichten des Kunden
- Der Kunde hat PriorMart jede Änderung seines Namens, seines Wohnsitzes, seiner E-Mailadresse, seines Kontos bzw. seiner Bankverbindung/seiner Kreditkartendaten und ähnlicher für das Vertragsverhältnis wesentlichen Umstände unverzüglich in Textform oder durch das dafür vorgesehene Formular auf der Internetseite mitzuteilen.
- Die Identifizierung des Kunden auf der Internetseite erfolgt durch die Kundennummer und das geheime Passwort des Kunden, das er während der Registrierung selbst festgelegt hat. Der Kunde ist verpflichtet, diese Identifikationsdaten vor dem Zugriff Dritter zu schützen und haftet für Schäden, die aus einer unbefugten Verwendung der Identifikationsdaten entstehen. Besteht der Verdacht, dass unbefugte Dritte Zugang zu den Identifikationsdaten erlangt haben, ist der Kunde verpflichtet, PriorMart umgehend zu informieren. In diesem Falle ist PriorMart zur sofortigen Sperrung des Zuganges berechtigt.
- Der Kunde bestätigt mit dem Upload der Datei auf den Server der PriorMart, dass er zum Upload berechtigt ist und insoweit über die erforderlichen Rechte verfügt. Der Kunde räumt der PriorMart darüber hinaus die erforderlichen Rechte für die zu erbringenden Dienstleistungen ein (Vervielfältigungsrecht, Recht zur Veränderung).
- Der Kunde haftet für jegliche Folgen, die PriorMart aus einem unberechtigten Upload entstehen. Er stellt die PriorMart insbesondere für sämtliche dadurch entstehenden Kosten (Gerichts- und Anwaltskosten), insbesondere die einer sachgemäßen Rechtsvertretung frei. Im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung wird der Kunde PriorMart unterstützen und PriorMart auf erstes Anfordern von den angefallenen Kosten freistellen. Für den Upload von Dateien, an denen Dritte Rechte als Urheber oder Miturheber besitzen, ist der Kunde verpflichtet, eine Genehmigung einzuholen. Ist der Kunde nicht der alleinige Urheber, ist er verpflichtet, die Miturheber im dafür vorgesehenen Formularfeld namentlich aufzuführen.
- Der Kunde versichert, dass die von ihm hochgeladenen Daten nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Für Uploads, die gegen geltendes Recht verstoßen, gilt Ziffer 6.4 entsprechend.
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Speicherung von Kundendaten, Datenschutzbestimmungen
- Die Datenschutzerklärung der PriorMart finden Sie hier: Datenschutzerklärung
- Mit dem Abschluss des Uploads einer Datei beauftragt der Kunde PriorMart mit der notariellen Hinterlegung der hochgeladenen Datei und willigt ein, dass die erforderlichen Daten dem Notar und den Notariatsmitarbeitern zum Zwecke der notariellen Hinterlegung zugänglich gemacht werden. Der Notar ist gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm bei Ausübung seines Amtes bekannt wird. Der Pflicht zur Vertraulichkeit unterliegen auch alle Notariatsmitarbeiter.
- PriorMart speichert personenbezogene Daten über den Kunden, die zu seiner Identifikation dienen. Durch die Speicherung kann der rechtliche Zusammenhang zwischen dem Kunden, der übertragenen und gespeicherten Daten sowie der notariell hinterlegten Urkunde dargestellt werden. Eine Löschung dieser Identifikationsdaten ist nur möglich, wenn sämtliche Vertragsverhältnisse gekündigt oder abgelaufen sind. Nach der Löschung ist es nicht mehr möglich, durch den Kunden beauftragte Hinterlegungen, Uploads und Dateien in einen Zusammenhang zum Kunden zu stellen, so dass der Zweck des Prioritätsnachweises unmöglich geworden ist. Die Löschung dieser Daten ist irreversibel.
- Bestehen Zweifel an der Echtheit eines Löschungsauftrages, kann PriorMart weitere Identitätsnachweise fordern und die Löschung bis zur Erbringung der Nachweise aussetzen.
- Von der Löschung ausgeschlossen sind Angaben auf notariell hinterlegten Einzelblättern sowie Daten, die zur Führung der Bücher nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlich sind.
- PriorMart ist berechtigt, den Namen und die Adresse des Kunden sowie den Tatbestand der Leistungsstörung an die Schufa AG zu melden, wenn PriorMart aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder ihrer Geschäftsbedingungen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt ist.
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Sperrung des Kunden
- Bei Nichteinlösung einer SEPA-Lastschrift oder bei anderer Nichtzahlung des Rechnungsbetrages für Dienstleistungen ist PriorMart berechtigt, betroffene Dienstleistungen ohne Ankündigung zu sperren, wenn und solange der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist. Die Sperrung unterbleibt, wenn der Kunde begründete Einwendungen gegen die Rechnung erhoben hat oder statt der Zahlung eine Stundungsvereinbarung, zu deren Abschluss PriorMart nicht verpflichtet ist, getroffen worden ist.
- PriorMart ist außerdem berechtigt, Dienstleistungen zu sperren, wenn:
a) der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat oder
b) eine Gefährdung der Hard- und Software von PriorMart, insbesondere der Internetseiten, der Datenbanken und Datenarchive oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht oder - Die Rechte von PriorMart aus § 321 BGB bleiben unberührt.
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Insolvenzschutz, Datensicherung, Notare
- PriorMart versichert, die technisch und finanziell realisierbaren Vorkehrungen zu treffen, um während der vereinbarten Archivierungsdauer die durch den Kunden hochgeladenen Daten dauerhaft zu sichern und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
- Kann PriorMart aufgrund von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Leistungen nicht mehr erfüllen, hat der Kunde Anspruch auf die Herausgabe der Informationen, mit denen er im Bedarfsfall selbstständig eine notarielle Prioritätserklärung für eine von ihm hochgeladene Datei anfordern kann. Diese Informationen umfassen u.a. Name und Adresse des Notars, Hinterlegungsdatum und Einzelblattnummer. Diese Informationen sind vertraulich zu behandeln und zuzustellen. Liegt ein berechtigter Anspruch vor, sind die Informationen innerhalb von 60 Tagen ab Zugang des Anspruchs zuzustellen. Die Anforderung der Informationen bedarf der Schriftform.
- Erlischt das Amt eines mit der Hinterlegung beauftragten Notars, so werden dessen Geschäfte gemäß § 58 (BNotO durch einen Notar oder Notariatsverwalter fortgeführt. Im Falle eines Notariatswechsels wird PriorMart den Kunden auf Anfrage informieren.
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Außerordentliche Kündigung durch PriorMart und Schadenersatz
- Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch PriorMart liegt insbesondere vor, wenn
a) der Kunde zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Rechnungsbeträge bzw. eines nicht unerheblichen Teils davon in Verzug ist oder
b) PriorMart nach Vertragsbeginn Umstände bekannt werden, die PriorMart zu erheblichen Zweifeln an der Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Kunden berechtigen oder
c) die Zahlungsunfähigkeit oder Kreditunwürdigkeit des Kunden feststeht, weil z.B. ein Gesamtvollstreckungs-, Insolvenz- oder Vergleichsverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist.
- Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch PriorMart liegt insbesondere vor, wenn
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Haftung von PriorMart
- Die nachfolgenden Vorschriften zur Haftungsbeschränkung von PriorMart beziehen sich auf jegliche Schadensersatzansprüche und Haftungsfragen, unabhängig vom ursächlichen Rechtsgrund (unter anderem Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, Pflichtverletzung, Leistungshindernis, unerlaubte Handlung), mit Ausnahme von:
a) Rechten und Ansprüchen, die dem Kunden aus Beeinträchtigungen von Leben, Körper und Gesundheit entstehen.
b) Rechten und Ansprüchen, die dem Kunden durch arglistiges Verschweigen eines Mangels durch PriorMart oder infolge Nichtvorhandenseins einer Beschaffenheit, für welche PriorMart einzustehen hat, entstehen.
c) Rechten und Ansprüchen, die dem Kunden aufgrund von vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltensweisen von PriorMart, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen entstehen.
d) Rechten und Ansprüchen, die dem Kunden aus den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes entstehen.
Auf diese vorstehenden Fälle sind die gesetzlichen Regelungen anzuwenden. - Der Haftungsumfang von PriorMart umfasst bei fahrlässiger Schadensverursachung nur die Verletzung fundamentaler, so genannter Kardinalpflichten. Dabei handelt es sich um Pflichten, die für die Verwirklichung des Vertragszwecks maßgeblich sind und auf deren Realisierung der Vertragspartner vertrauen darf. Bei einer Zuwiderhandlung dieser Obliegenheiten muss PriorMart nur beschränkt für den Schaden haften und ihn ersetzen, der typisch und bei Abschluss des Vertrages für PriorMart vorhersehbar ist. Fälle von leichter und einfach fahrlässiger Schadensverursachung sind aus dem Haftungsumfang von PriorMart ausgeschlossen.
- Die nachfolgenden Vorschriften zur Haftungsbeschränkung von PriorMart beziehen sich auf jegliche Schadensersatzansprüche und Haftungsfragen, unabhängig vom ursächlichen Rechtsgrund (unter anderem Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, Pflichtverletzung, Leistungshindernis, unerlaubte Handlung), mit Ausnahme von:
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Höhere Gewalt Sollte PriorMart die Erbringung einer Dienstleistung unmöglich oder unzumutbar erschwert werden, verlängert sich die Frist zu ihrer Erbringung auch bei bereits bestehendem Verzug angemessen, in jedem Fall für die Dauer der Behinderung sowie für den sich anschließenden Zeitraum der Wiederinbetriebnahme der betroffenen Dienstleistung. Der höheren Gewalt stehen hoheitliche Eingriffe, Streiks, Aussperrungen, Stromausfall und sonstige unvorhersehbare und unverschuldete Ereignisse außerhalb der Einflussnahmemöglichkeit von PriorMart gleich. Eine Haftung von PriorMart für währenddessen verursachte Schäden und Folgeschäden besteht nicht. Entsprechendes gilt für im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen durchgeführte technische Änderungen und Wartungsarbeiten, über deren Zeitpunkt und Dauer PriorMart den Kunden nach Möglichkeit vorab unterrichtet.
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Widerrufsrecht Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt), so hat er kein Widerrufsrecht gem. § 312g Abs. 1 BGB i. V. m. § 355 BGB. Aus Kulanz kann auch Unternehmern bei einzelnen Hinterlegungen solange die hochgeladene Datei noch nicht beim Notar hinterlegt wurde, ein Widerrufsrecht gewährt werden. Hierfür muss dies vom Kunden per Email bis spätestens bis 09:00 des regulären Abgabe-Tages bei der PriorMart angefragt werden. Der reguläre Abgabetag ist jeweils mittwochs; sollte der Mittwoch auf einem deutschen Feiertag fallen, so ist der Abgabetag der nächste Werktag. Das Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können). Kunden, die Verbraucher sind, haben ein Widerrufsrecht gem. der folgenden Bestimmungen: Widerruf.
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Versicherungsschutz
- Besondere Bedingungen für die inkludierte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung inkl.Rechtsschutzversicherung Die Leistungen von PriorMart schließen den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zugunsten der an einem Werk Berechtigten oder Mitberechtigten ein. Versicherer ist die Markel Insurance SE mit Sitz in München. PriorMart ist Versicherungsnehmer. Versicherte Personen sind die an dem hinterlegten Werk jeweils Berechtigten oder Mitberechtigten. Versicherungsschutz wird gewährt für Ansprüche Dritter auf materiellen und immateriellen Schadensersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen und entgangenen Gewinn bis zu einem Betrag von EUR 50.000 (ohne Selbstbehalt) pro hinterlegte Datei wegen der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums und gewerblicher Schutzrechte aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung des hinterlegten Werks. Ausgeschlossen von dem Versicherungsschutz sind Streitigkeiten von Mitberechtigten untereinander. Pro Versicherungsjahr ist die Versicherungssumme bezogen auf die Gesamtheit aller im Rahmen dieser Leistung versicherten Personen auf EUR 500.000 begrenzt. Versicherungsschutz wird ausschließlich für die darin unter Ziff. 3.3 und 3.4 beschriebenen Sachverhalte gewährt gemäß der Versicherungsbestimmungen.
- Zusätzliche Versicherungen PriorMart-Kunden können zusätzlichen Versicherungsschutz zu Vorzugskonditionen erwerben. Ansprechpartner dafür sind die Versicherungsmakler der Haase Maklergruppe um Herrn Ass.jur. Christian Haase (c.haase@haase-maklergruppe.de oder www.haase-maklergruppe.de). PriorMart empfiehlt die Haase Maklergruppe; PriorMart ist kein Versicherungsmakler und handelt im Zusammenhang mit den von der Haase Maklergruppe angebotenen Versicherungen auch nicht als Vermittler.
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Sonstige Vereinbarungen
- Diese Geschäftsbedingungen werden zum unten genannten Datum der letzten Änderung notariell hinterlegt. Die notarielle Hinterlegung dient zum Nachweis des frühestmöglichen Inkrafttretens der Geschäftsbedingungen.
- Die Aufrechnung gegenüber Forderungen von PriorMart ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, die nicht auf dem demselben Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen.
- PriorMart ist berechtigt, alle oder einzelne Vertragsverhältnisse mit dem Kunden auf ein anderes Unternehmen zu übertragen. PriorMart wird den Kunden ausdrücklich auf die Übertragung hinweisen. Der Kunde hat die Möglichkeit, der Übertragung innerhalb einer Frist von vier Wochen zu widersprechen. Hierauf weist PriorMart ausdrücklich mit Übertragungsmitteilung hin. Wenn der Kunde der Übertragung innerhalb der Frist widerspricht, gilt das Vertragsverhältnis zum Tag des Fristablaufs als gekündigt. Wenn der Kunde der Übertragung nicht widerspricht, wird die Übertragung am Tag des Fristablaufes wirksam.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam und /oder undurchführbar sein oder werden, wird hierfür die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
- Das Vertragsverhältnis unterliegt den Bestimmungen des deutschen Rechts mit Ausnahme des UN- Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Berlin, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder wenn er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
Letzte Änderung: 22.12.2021