Versicherungsbedingungen

Es gelten die unter 1. genannten besonderen Bedingungen und Deckungsvereinbarungen, ergänzend zu den unter 2. genannten VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ZUR VERMÖGENSSCHADEN- UND BETRIEBSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR DIE DIENSTLEISTUNGSBRANCHE (Markel Pro Dienstleister 04.2019).

1. Besondere Bedingungen und Deckungsvereinbarungen:

Für die ab 1.12.2021 hochgeladenen Werke schließen die Leistungen von PriorMart den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zugunsten der an einem Werk Berechtigten oder Mitberechtigten ein. Versicherungsschutz wird gewährt für Ansprüche Dritter auf materiellen und immateriellen Schadensersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen und entgangenen Gewinn bis zu einem Betrag von EUR 50.000 (ohne Selbstbehalt) pro hinterlegte Datei wegen der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums und gewerblicher Schutzrechte aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung des hinterlegten Werks. Dieser Versicherungsschutz steht allen PriorMart Kunden pro Versicherungsjahr bis zu insgesamt 500.000 Euro zur Verfügung; pro Einzelfall aber maximal bis zu 50.000 €. Streitigkeiten unter Mitberechtigten sind ausgeschlossen.

Versicherte Personen:

Versichert gelten die Nutzer der PriorMart GmbH

Klarstellung:

Für den Fall, dass der Hinterleger und der bei Hinterlegung angegebene Berechtigte voneinander abweichen, oder im Fall mehrerer benannter Berechtigter aus einer Hinterlegung gilt:

Versichert sind die bei der Hinterlegung bei PriorMart angegebenen Berechtigten (nicht die Person, die die Hinterlegung vorgenommen hat, sollten Hinterleger und Berechtigte voneinander abweichen). Die Berechtigten werden bei der Hinterlegung stets abschließend namentlich benannt. Sollte ein Werk mehrere im Zuge der Hinterlegung benannte Mitberechtigte haben, ist der Streit zwischen diesen Mitberechtigten ausgeschlossen. In diesem Fall können die Mitberechtigten Leistungen nur einmalig pro Fall geltend machen, sei es durch einen oder mehreren oder alle der bei der Hinterlegung benannten Mitberechtigten. „Werk" ist dabei zu verstehen als „eine hinterlegte Datei".

Die Datei kann dabei einen Text, Melodie, Bild, Plan oder Idee usw. enthalten.

Versichertes Risiko: Versicherungsschutz aus diesem Versicherungsvertrag wird ausschließlich für die Punkte 3.3 (Verletzung gewerblicher Schutzrechte, Veröffentlichungsrisiken) und 3.4. (Verletzung von Patentrechten) gemäß der Versicherungsbedingungen gewährt.

2. VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ZUR VERMÖGENSSCHADEN- UND BETRIEBSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR DIE DIENSTLEISTUNGSBRANCHE (Markel Pro Dienstleister 04.2019)

3.3. Verletzung gewerblicher Schutzrechte, Veröffentlichungsrisiken

Der Versicherer gewährt den Versicherten darüber hinaus auch Versicherungsschutz für Ansprüche Dritter auf (immateriellen) Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn

3.4. Verletzung von Patentrechten

Der Versicherer gewährt den Versicherten darüber hinaus auch Versicherungsschutz für Ansprüche Dritter auf (immateriellen) Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn wegen der Verletzung Patentrechten im on Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit.

Für diese Deckungserweiterung gilt eine Entschädigungsgrenze im Rahmen der Versicherungssumme für Vermögensschäden von maximal 100.000 € je Versicherungsfall und -jahr. Es gilt die im Versicherungsschein genannte Selbstbeteiligung für Vermögensschäden. Im Rahme der Entschädigungsgrenze sind auch die bei der Abwehr des Anspruches entstehenden notwendigen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten versichert.

Zusätzliche Versicherungen
PriorMart-Kunden können zusätzlichen Versicherungsschutz zu Vorzugskonditionen erwerben. Ansprechpartner dafür sind die Versicherungsmakler der Haase Maklergruppe um Herrn Ass.jur. Christian Haase (c.haase@haase-maklergruppe.de oder www.haase-maklergruppe.de). PriorMart empfiehlt die Haase Maklergruppe; PriorMart ist kein Versicherungsmakler und handelt im Zusammenhang mit den von der Haase Maklergruppe angebotenen Versicherungen auch nicht als Vermittler.